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Gewohnheitsrecht in einzelnen Landesteilen wie z. B. in Oldenburg handelt, war der Vertreter des Justizministeriums der Ansicht, daß dieses Recht durch den Begriff „Bestimmungen" im § 1 mit umfaßt sei. Der Einwand, daß durch den vorliegenden Gesetzentwurf verschiedenes Landesrecht wieder in Kraft gesetzt werden solle, wurde vom Ausschuß nicht verstanden. Denn der Entwurf will ja gerade das am 1. Oktober 1945 geltende materiell einheitliche Recht in der Bundesrepublik erhalten, das durch die Gesetzgebung in der amerikanischen Zone in der Zeit vor 1953 durchbrochen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1955 () [PBT/W02/00119]
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hat sich der Ausschuß sehr eingehend beschäftigen müssen. Ich darf daran erinnern, daß bei dem Beschluß des Bundestags vom Dezember des vergangenen Jahres die Regierung des weiteren beauftragt wurde, zu prüfen, ob bzw. inwieweit der § 178 der Reichsversicherungsordnung wieder in Kraft gesetzt werden soll. Bei diesen Paragraphen handelt es sich um die Vorschrift, daß das Recht zur freiwilligen Weiterversicherung dann erlischt, wenn das Jahreseinkommen des Versicherten die Grenze von 7200 DM übersteigt. Diese Vorschrift ist durch einen Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 4.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.07.1952 () [PBT/W01/00225]
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daß durch den § 4 des uns vorliegenden Gesetzentwurfs der Erlaß des früheren Reichsarbeitsministers vom 4. Februar 1941, der die Einkommensgrenze für die Aufrechterhaltung der freiwilligen Weiterversicherung in der sozialen Krankenversicherung beseitigte, aufgehoben und gleichzeitig der § 178 der RVO wieder in Kraft gesetzt werden soll; allerdings mit der Änderung, daß statt der Höchstgrenze von 7200 DM jetzt eine Höchstgrenze von 9000 DM festgelegt werden soll, so daß nunmehr die Versicherungsberechtigung laut §§ 176 und 313 der RVO in allen Fällen erlöschen soll, wenn das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.07.1952 () [PBT/W01/00225]
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der Reichsversicherungsordnung — dem wir im Grundsatz aus voller Überzeugung zustimmen —, die Aussprache leider nicht von dem echten sozialpolitischen Bedürfnis nach einer sozialen Reform, die der gegenwärtigen Situation entspricht, geführt worden ist. Was ist denn tatsächlich eingetreten? Wenn § 178 wieder in Kraft gesetzt wird, dann werden sämtliche Arbeiter und alle hochverdienenden Facharbeiter weiter mit einem Krankenschein zum Arzt gehen, für den dann der Arzt den nicht ausreichenden Lohn — wie es Herr Dr. Hammer Ihnen sicher erklären wird — empfängt. Es werden weiter alle Selbständigen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.07.1952 () [PBT/W01/00225]
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der vier Convairflugzeuge den Betrieb aufnehmen könnten und welche rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen seien. Wir haben allerdings, wie Sie ja wissen, immer darauf gewartet, daß der Teil Zwölf des Überleitungsvertrags, der mit dem Deutschland-Vertrag zusammenhängt, durch Ratifizierung Frankreichs in Kraft gesetzt würde. Deswegen haben wir die entsprechenden Anträge auf Ausnahmegenehmigung erst gestellt, als es nicht mehr wahrscheinlich erschien, daß der Vertrag vor Lieferung der Flugzeuge in Kraft treten würde. Schmidt (Hamburg) (SPD): Darf ich eine Zusatzfrage stellen? Präsident D. Dr. Ehlers
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.09.1954 () [PBT/W02/00044]
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1923 trotz des Krieges als weiter in Kraft befindlich erklärt, ist daher eine nicht zutreffende Verallgemeinerung des Inhalts dieses Urteils. In der Tat würde es auch, wenn der Vertrag nicht suspendiert worden wäre, der ganzen Verabredung, daß er wieder in Kraft gesetzt werden sollte, nicht bedurft haben. Wir wären gar nicht in die Lage gekommen, einen solchen Interimsvertrag abzuschließen. Ich kann auch die Bernerkung nicht unterdrücken, daß es nicht folgerichtig ist, wenn der Herr Abgeordnete einerseits den Standpunkt vertreten hat, daß der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1954 () [PBT/W02/00031]
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in der Tat der deutsch-amerikanische Freundschafts- und Handelsvertrag von 1923 in seinem vollem Umfang — darauf kommt es an — in Geltung geblieben wäre und wenn wir nicht genötigt gewesen wären, Verhandlungen wegen eines Interimsvertrags zu führen, durch den er wieder in Kraft gesetzt wird. Aber — es tut mir leid, das sagen zu müssen —: In allen wesentlichen Punkten haben Sie das Urteil des amerikanischen Obersten Gerichts unrichtig ausgelegt. Es ist richtig, daß dort ein Grundsatz steht, daß Verträge in Kraft bleiben. Das ist ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1954 () [PBT/W02/00031]
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1. Juli dieses Jahres in Kraft treten sollte. Dementsprechend ist unser Antrag darauf abgestellt, drei Viertel dieser Summe, insgesamt also rund 1,2 Milliarden DM, dafür zur Verfügung zu stellen. Dazu eine Bemerkung. Wir möchten die Rentenreform ab 1 Juli in Kraft gesetzt sehen — die Beratungen werden allerdings erst später sein können —; denn wir wissen alle, daß die Not der Rentner, die sowieso schon in vielen Fällen außerordentlich groß ist, sich vor allem im Winter bemerkbar macht. Wir möchten damit erreichen, daß den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1956 () [PBT/W02/00152]
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Dehler: Dann rufe ich die Frage X/3 des Herrn Abgeordneten Orgaß auf: Wird die in Frage X/1 erwähnte Rechtsverordnung die Selbsthilfeleistung auch rückwirkend anerkennen? Dr. Bucher, Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau: Die Vorschriften der Ver ordnung können nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Ein rückwirkendes Inkraftsetzen würde dem Grundsatz des Wohngeldgesetzes widersprechen, daß einmal erteilte Bewilligungsbescheide nur in den im Gesetz ausdrücklich genannten Ausnahmefällen abgeändert und aufgehoben werden können. Vizepräsident Dr. Dehler: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Orgaß. Orgaß (CDU/CSU) : Herr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.07.1966 () [PBT/W05/00054]
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Apel auf: Wie hoch ist die zu erwartende Einbuße an Einnahmen aus der Mineralölsteuer pro Haushaltsjahr zu veranschlagen, wenn der Vorschlag der EWG-Kommission über die „abgabenfreie Einfuhr des in den Treibstoffbehältern der Nutzkraftfahrzeuge enthaltenen Treibstoffs" unverändert durch den Ministerrat in Kraft gesetzt werden sollte? Bitte, Herr Staatssekretär! Grund, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen: Herr Präsident, gestatten Sie, daß ich die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Apel gemeinsam beantworte? Vizepräsident Dr. Dehler: Jawohl. Auch Herr Dr. Apel ist einverstanden? — Dann rufe ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.10.1966 () [PBT/W05/00061]
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der Sozialplan schon jetzt gilt, bevor das Werk endgültig geschlossen wird, oder ob er erst in Vorbereitung ist? In der letzten Fragestunde haben Sie erklärt, er sei in Kraft; soeben haben Sie in Ihrer letzten Antwort gesagt, er werde in Kraft gesetzt. Wären Sie bereit, auch diese Frage zu klären? Dr. Seiermann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr: Mir scheint tatsächlich ein kleiner Unterschied in den beiden Meldungen der Bundesbahn vorzuliegen. Ich will diese Frage klären und werde Sie über das Ergebnis unterrichten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.10.1966 () [PBT/W05/00061]
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ist Sache des innerstaatlichen Finanzausgleichs, also der Gesetzgebung der Länder, Gemeinden, die ihre Aufgaben nicht in zureichendem Maße erfüllen können, mit Sonderzuweisungen aus Ausgleichsstocks, zweckgebundenen Bedarfszuweisungen usw. auszustatten. Können sie das nicht, dann muß der Mechanismus des Art. 106 in Kraft gesetzt werden, wo ja eine Revisionsklausel vorgesehen ist, d. h. das Beteiligungsverhältnis am Aufkommen der Einkommen- und Körperschaftsteuer zwischen Bund und Ländern muß zugunsten der Länder geändert werden. Diesen Antrag hätte ich von Ihnen erwartet. Mit einer kleinen boshaften Bemerkung darf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1961 () [PBT/W03/00157]
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Anträge und Beschlüsse erfolgten unter dem Gesichtspunkt der Wahlen, es handle sich um Wahlgeschenke. Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, derartige Betrachtungen immer zu wiederholen. Wir haben uns gerade bei dem Kinderfreibetrag — wir hätten diese Bestimmung gern sofort in Kraft gesetzt — von der Verwaltung überzeugen lassen, daß ein Inkrafttreten erst am 1. Januar 1962 möglich ist. Wir bedauern das. Wir beweisen so aber gleichzeitig, daß es uns nicht darauf ankommt, im Hinblick auf die Wahlen eine Wirkung zu erzielen; (Beifall bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1961 () [PBT/W03/00157]
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dieser Maßnahme erforderlich machen sollten, würde das zuständige Ministerium die Aufgabe haben, die entsprechenden Mittel in seinem Etat zu beantragen. Vizepräsident Schoettle: Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Dr. Klepsch. Dr. Klepsch (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, ist, bevor diese Maßnahme in Kraft gesetzt wurde, darüber mit den zuständigen Stellen der Länder und den übrigen in Betracht kommenden Stellen in der Bundesregierung beraten worden oder sind diese in Kenntnis gesetzt worden? Dr. Seiermann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr: Ja, das ist geschehen. Vizepräsident Schoettle
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.03.1966 () [PBT/W05/00028]
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Änderungen und Ergänzungen des Abkommens als notwendig erwiesen, wurde ein Zusatzprotokoll vereinbart, das in Kürze unterzeichnet werden soll. Sobald dies geschehen ist, wird das gesamte Vertragswerk den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt und nach deren Zustimmung rückwirkend zum 1. Januar 1959 in Kraft gesetzt werden. Ab 1. Januar 1959 gelten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien die Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer. Diese Verordnungen gewährleisten u. a. a) volle Gleichbehandlung der beiderseitigen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.04.1960 () [PBT/W03/00109]
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ein Teil der Verjährungsfristen — soweit ich es übersehe — jedenfalls in der britischen Zone bereits am 8. Mai 1960, also seit einigen Tagen, abgelaufen ist. Hier halte ich es nun für völlig unmöglich, daß man bereits abgelaufene Verjährungsfristen nachträglich wieder in Kraft setzt. Über eine Verlängerung könnte man schließlich reden; aber es ist wohl undenkbar, bereits abgelaufene Fristen wieder in Kraft zu setzen. Es wäre ja auch kein erfreuliches Ergebnis, wenn wir ein Gesetz machten, das in einem Teil der Bundesrepublik nicht gilt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]
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möchten wir annehmen, die Auffassung des Bundestages gehe dahin, daß noch in diesem Jahr dem Hohen Hause von der Bundesregierung eine Vorlage unterbreitet werden soll und daß die erhöhten Leistungen in der Kriegsopferversorgung mit Wirkung vom 1. Januar 1963 in Kraft gesetzt werden sollten. Meine Damen und Herren, der Antrag, der Ihnen vorliegt und den ich in der Weise geändert habe, daß der Termin der 30. November sein soll, gibt Ihnen Gelegenheit, unter Beweis zu stellen, ob Sie für die Kriegsopfer endlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.10.1962 () [PBT/W04/00042]
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Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Dr. Mommer! Dr. Mommer (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat aus der Geschäftsordnung richtig zitiert. Aber die Richtlinien für die Fragestunde sind durch Beschluß des Bundestages vom 29. Juni 1960 in Kraft gesetzt und schon häufig vom Hause ohne Widerspruch der Regierung angewendet worden. Es gibt die Möglichkeit, Dringlichkeitsfragen einzureichen. Diese Dringlichkeitsfragen müssen bis 12 Uhr am Vortage der Fragestunde eingereicht sein. Das ist geschehen. Wir haben uns also ganz im Rahmen der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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CSU) : Herr Kollege Jacobi, sollte man nicht, um diesen ganzen Propagandanebel etwas zu zerstreuen, feststellen, daß doch letztlich bei den Abbaugesetzen der einzige Unterschied zwischen der Opposition und den Regierungsparteien der war, daß Sie diese Gesetze acht Monate später in Kraft setzen wollten? (Zustimmung bei der CDU/CSU. — Zuruf: Drucksache 900!) Jacobi (Köln) (SPD) : Verzeihen Sie, auch da waren wir ja in einer Notlage. (Lachen bei der CDU/CSU.) — Moment einmal! Wir treiben eine verantwortungsbewußte Opposition. Anträge, die wir stellen, sind mögliche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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bei der CDU/CSU.) Drittens. Wir werden deshalb ja sagen zu dem Teil der 18. Novelle — dies ist eine politische und nicht eine gesetzestechnische Erklärung —, den auch der Vermittlungsausschuß bejaht hat und der durch Zustimmung zu dem Vermittlungsvorschlag jetzt in Kraft gesetzt werden kann. Dieses Haus steht vor der Frage, ob man das Ja zu allem, was in der Praxis das Ja zum Nichts ist, nimmt oder das Ja zum Vermittlungsvorschlag, das das, was heute möglich ist, auch heute wirklich werden läßt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.07.1965 () [PBT/W04/00198]
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der Frau Abgeordneten Kurlbaum-Beyer — ebenfalls auf: Warum hat die Bundesregierung nicht dafür Sorge getragen, daß eine Anrechnung des für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1965 gezahlten Schülergeldes unterbleibt, und die in Frage V/9 genannte Verordnung rückwirkend in Kraft gesetzt? Dr. Ernst, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern: Die Antwort lautet: Nein, das ist der Bundesregierung nicht bekannt. Eine Rückforderung von Kindergeld oder Ausbildungszulagen nach dem Bundeskindergeldgesetz wegen gleichzeitigen Bezuges der Erziehungsbeihilfe kann eigentlich nach den Vorschriften des Bundeskindergeldgesetzes nicht in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.11.1965 () [PBT/W05/00006]
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die eine nachträgliche Umberechnung der Beihilfen erfordert hätte. Vizepräsident Dr. Dehler: Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Kurlbaum-Beyer. Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) : Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zuzugeben, daß es genau umgekehrt ist: daß nun dadurch, daß man die Verordnung nicht rückwirkend in Kraft gesetzt hat, die Ämter praktisch gezwungen sind, zurückzurechnen, d. h. vom 1. April bis 30. September die ganze Verrechnung durchzuführen? Dr. Ernst, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern: Frau Abgeordnete, nach den Angaben, die die Fürsorgebehörden uns gemacht haben, versprachen sie sich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.11.1965 () [PBT/W05/00006]
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Herrn Bundespräsidenten zur Herbeiführung der Verkündung eines ohne die beantragte Grundgesetzänderung beschlossenen Kriegsfolgengesetzes gegenzuzeichnen. Das bedeutet aber, wie ich Ihnen nicht weiter zu sagen brauche, daß wir ohne die Grundgesetzänderung das Allgemeine Kriegsfolgengesetz in seiner jetzigen Fassung dann nicht in Kraft setzen können. Lassen Sie mich ganz kurz das Wesentliche zu den einzelnen Ziffern des Änderungsvorschlags darlegen. Zu Ziffer 1 möchte ich mir nähere Ausführungen ersparen. Bei der Ziffer 2 geht es praktich um Ansprüche auf Herausgabe von Grundstücken, die sich im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.07.1957 () [PBT/W02/00224]
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bitte selber aus, was die Gewerbesteuersenkung da ausmacht! (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Aber auch die viel angeführten technischen Fragen sind meines Erachtens nicht so tragisch. Denn man kann — das haben wir schon häufiger getan — Gesetze auch rückwirkend in Kraft setzen. Außerdem haben wir bis zum 1. Oktober noch drei volle Monate Zeit, wenn auch schöne Ferien dazwischen liegen; man kann sich durchaus am Schluß der Ferien im Vermittlungsausschuß zusammenfinden und dafür sorgen, daß rechtzeitig ein Inkrafttreten möglich gemacht wird. Ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.07.1956 () [PBT/W02/00158]
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Einigkeit hergestellt worden. Die Beteiligten sind zur Zeit damit beschäftigt, den Vertrag redaktionell zu überprüfen. Es ist damit zu rechnen, daß die endgültige Zustimmung der Streitkräfte in Kürze erteilt wird. Danach kann der Vertrag von den Parteien unterzeichnet und in Kraft gesetzt werden. Vizepräsident Dr. Becker: Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Bitte, Herr Kollege Mommer. (Abg. Mommer: Dann wird der Antrag zurückgezogen!) — Der Antrag ist zurückgezogen. Ich schließe die Debatte hierzu. Weitere Abstimmungen zu Einzelplan 35 kommen daher
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.07.1958 () [PBT/W03/00040]